Integrationsbeauftragte will Wahlrecht für alle Ausländer

Laut Grundgesetz bedarf es der deutschen Staatsbürgerschaft gemäß Art 116 GG, um das aktive Wahlrecht ausüben zu dürfen. Aydan Özoguz von der SPD will diesen grundlegenden Verfassungswert aushebeln.

Die Faktenlage ist eindeutig: wer in Deutschland wählen will, muss grundsätzlich deutscher Staatsbürger gemäß Art 116 Abs I GG sein. Bei Wahlen auf Bundes- und/oder Landesebene wird zudem die Volljährigkeit vorausgesetzt, um das aktive Wahlrecht ausüben zu können. Auf kommunaler Ebene wird von diesen grundsätzlichen Regeln abgewichen. In vielen Bundesländer haben bereits 16- und 17-jährige die Möglichkeit, bei Kommunalwahlen ihre Stimme abzugeben. 

Seit Abschluss des Vertrags von Maastricht haben »Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen« das Recht, an »Wahlen in Kreisen und Gemeinden« teilzunehmen (Art 28 Abs I Satz 3 GG).

Diese Erweiterung des entsprechenden Artikels ging eine Übereinkunft aller damaligen EG-Mitgliedsländer sowie ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes voraus. Dieses Regelung gilt analog für alle EU-Mitgliedsländer.

Was Özuguz jetzt fordert, ist aber ein staatlicher Alleingang Deutschlands, für den die Gesetzesgrundlage fehlt. Sie, die Integrationsbeauftragte der Merkel-Regierung, will, dass alle in Deutschland lebenden Migranten bei Kommunalwahlen das Wahlrecht erhalten sollen. Eine sogenannte »Expertenkommission« unter dem Vorsitz Özuguzs hatte diese Idee am vergangenen Dienstag ausgebrütet gehabt und vorgestellt. 

Die »Welt« hat im letzten Absatz ihres Berichtes die Teilnehmer dieser »Expertenrunde« aufgelistet: »Zur Kommission gehörten der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhard, der Generalsekretär des türkischen Islamverbandes Ditib, Bekir Alboga, Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Oberbürgermeister von Nürnberg, Ulrich Maly (SPD). Organisiert wurde ihre Arbeit von der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung.«

 

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