Die (Erziehungs-)Freiheit stirbt zuletzt: Sogenannte Kinderrechte sollen ins Grundgesetz

Quelle: Abgeordneten-Check

Sogenannte Kinderrechte bringen niemanden etwas, allein dem Staat. Die Verankerung eines isolierten Rechts für Kinder, das sich von fremder (staatlicher) Seite im Zweifel in Stellung gegen das Elternrecht bringen läßt, wird einen tiefen Graben durch das Beziehungsgeflecht Familie ziehen. Nicht nur der Staat, die gesamte Betreuungsbranche profitiert von einem faktisch neutralisiertem Elternrecht.

Das Verhältnis zwischen Kindern und ihren Eltern beruht auf einem natürlichen Machtgefälle. Eltern tragen Verantwortung für ihre unmündigen Nachkommen, aus der sich bestimmte Rechte, vor allem aber Pflichten ergeben. Daran ist nichts Unrechtes oder gar Verwerfliches. Menschen, denen für eine bestimmte Phase ihres Lebens die Reife fehlt, die Konsequenzen ihres Tuns einzuschätzen, brauchen einen Vormund, sonst würden sie schlicht nicht überleben. In der Regel sind dies die Eltern. Deren gesetzlich verankerte Erziehungspflicht und Erziehungsfreiheit beruht auf der stillschweigenden Übereinkunft zwischen Eltern, Staat und Gesellschaft, daß Mütter und Väter ihrer selbstgestellten natürlichen Aufgabe Genüge leisten. Staat und Gesellschaft haben sich im Hintergrund zu halten. Die Möglichkeit, ins Familiengeschehen einzugreifen, tritt erst ein, wenn die Eltern zur Gefahr für ihr Kind werden. Wo die Grenze zur Kindeswohlgefährdung verläuft, bestimmen der Staat beziehungsweise die Jugendämter auf der Grundlage der Sozialgesetzgebung zur Kinder- und Jugendhilfe. Doch der Entscheidungsspielraum der Behörden ist groß. Wie groß, zeigt die erschreckend hohe und stetig wachsende Zahl von Kindern, die jährlich aus den Familien „in Obhut“ genommen werden. 2016 waren es knapp 39.300 Fälle im Jahr, minderjährige Migranten nicht eingerechnet. Bereits 2015 hatten sich die Kosten für die Unterbringung von Kindern in Heim und Pflegefamilien auf 160.000 Euro jährlich pro Fall verdoppelt. Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Marcus Weinberg, schätzt, dass mehrere tausend Kinder darunter sind, die zu Unrecht von ihren Eltern getrennt wurden. Der professionelle Betreuungssektor wächst mit der Zahl der Inobhutnahmen. Denn, um ein Heim wirtschaftlich betreiben zu können, braucht es gut gefüllte Plätze. Der Druck auf die Betreiber ist immens. Für so manches Jugendamt ist die Versuchung groß, sich in aller Stille als Beschaffer von Kunden zu betätigen.

Der Staat will am Familientisch mitentscheiden


Die Grenzlinienverschiebung zur faktischen Abschaffung des Elternrechts hat in der sich immer mehr ausweitenden staatlichen Kinder- und Jugend“hilfe“ ihren Anfang genommen, lange bevor die öffentliche Debatte zu Kinderrechten in Schwung gekommen war. Der allgemeine Jubel um Kinderrechte, die die Gesellschaft angeblich so dringend brauche, ist eine schäbige Maskerade, die die Gier des Staates, endlich die totale „Lufthoheit über die Kinderbetten“ an sich zu reißen, als humanitären Akt erscheinen lassen soll. Kinder sind bereits mit allen nötigen Grundrechten ausgestattet. Ihre besondere Stellung innerhalb der Gesellschaft haben zu Recht eine besondere gesetzliche Würdigung und Ausgestaltung erfahren: im Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Adoptionsrecht, im Straf- und Verfahrensrecht und in den gesetzlichen Regelungen für Eltern von Pflegekindern. Es geht nicht um mehr Rechte für Kinder, die diese überdies im ausreichenden Maß besitzen, sondern um mehr Eingriffsrechte für Jugendämter und Gerichte in innerfamliliäre Angelegenheiten. Eltern und Kinder brauchen einen geschützten Raum, um ihre Vorstellung vom gemeinsamen Leben zu verwirklichen. Dieser Schutzraum wird vom Staat mehr und mehr verkleinert und eingeschränkt. CDU und SPD, die Kinderrechte in die Verfassung verankern wollen, führen sich auf wie ein lästiger Vermieter, der sich ungebeten und dauerhaft Zutritt in die Familienwohnung verschaffen will. Die Türe gehört abgeschlossen. Aber vorher bitte noch das Schloss wechseln.