Christenfeindliches Urteil in Großbritannien: Christlicher Religionsunterricht verstoße gegen die Menschenrechte

Kaum zu glauben, aber wahr: Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs entschied, dass der Religionsunterricht an nordirischen Grundschulen gegen die Menschenrechte verstoße, weil er einseitig auf das Christentum ausgerichtet sei.
Der Krieg gegen die christlichen Traditionen in Großbritannien ist in vollem Gange: Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs entschied nun, dass der Religionsunterricht an nordirischen Grundschulen gegen die Menschenrechte verstoße, weil er einseitig auf das Christentum ausgerichtet sei [siehe Bericht "Apollo News"]. Geklagt hatten ein atheistischer Vater und dessen Tochter.
Der konkrete Fall: Christliche Religion als Verletzung der Menschenrechte?
Was war der Auslöser? An einer Grundschule in Belfast wurde der gesetzlich vorgeschriebene Religionslehrplan unterrichtet, der sich stark auf das Christentum konzentriert. Andere Religionen würden erst in höheren Schulklassen behandelt, heißt es. Das betroffene Mädchen besuchte die Schule im Alter von vier bis sieben Jahren. Mit sechs Jahren sagte sie, sie glaube, dass Gott die Welt erschaffen habe. Und vor den Mahlzeiten betete sie. Die atheistischen Eltern waren anscheinend entsetzt.
Position der Eltern: Widerspruch zu ihren humanistischen Überzeugungen
Die klagenden Eltern sahen darin einen Widerspruch zu ihren atheistischen Überzeugungen. Sie kritisierten, dass in der Schule das Christentum wie eine absolute Wahrheit vermittelt werde. Das stünde ihrer Meinung nach gegen einen "objektiven, kritischen und pluralistischen" Religionsunterricht. Die Schule widersprach und verwies darauf, dass ihr Unterricht christlich basiert sei und sich an der Bibel orientiere und dem vorgeschriebenen Curriculum entspräche.
Gesetzliche Grundlage in Nordirland
Der Hintergrund ist folgender: Das Gesetz "Education and Libraries (Northern Ireland) Order" von 1986 schreibt nämlich vor, dass täglich Schulgottesdienste stattfinden sollen und dass der Religionsunterricht auf Basis der Bibel zu erfolgen habe.
Dabei wird, wie es in Nordirland auch aus politischen Gründen wichtig ist, darauf geachtet, dass die Auslegung nicht einer bestimmten Konfession dominiert, damit Katholiken und Protestanten sich nicht benachteiligt fühlen.
Verlauf des Gerichtsverfahrens
Zunächst entschied der Oberste Gerichtshof Nordirlands zugunsten der Familie. Ein Berufungsgericht hob dieses Urteil jedoch auf. Daraufhin zog die Familie vor den "Supreme Court" des Vereinigten Königreichs, welcher nun der Familie recht gab.
Begründung des Supreme Court
Der Richter erklärte, das Berufungsgericht habe einen Fehler begangen, als es "zwischen Indoktrination und der Vermittlung von Wissen auf eine nicht objektive, nicht kritische und nicht pluralistische Weise unterschieden" habe. Er betonte, dass "beide Konzepte zwei Seiten derselben Medaille" seien. Die Vermittlung von Wissen auf eine nicht objektive, nicht kritische und nicht pluralistische Weise verfolge das Ziel der Indoktrination, hieß es weiter in der Begründung.
Was soll man davon halten?
Also: Religionsunterricht sei Indoktrination, heißt es im Urteil. Die Frage, die man hier stellen könnte: Ist der Zwang zum Pluralismus und die Unterrichtung von beispielsweise LGBTQ-Themen nicht auch Indoktrination? Und ist es nicht seit Jahrhunderten in Nordirland Tradition, Religion zu unterrichten? Sind die allermeisten älteren Schulen und Hochschulen nicht ursprünglich kirchlich gewesen? Hier wird klar: Es soll mit den christlichen Traditionen gebrochen werden. Damit verliert ein Land sein kulturelles Profil, seine christlichen Werte und Normen und den Zugang zur eigenen Vergangenheit.
Beitrag erschien zuerst auf www.freiwelt.net
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