Betreuungsgeld nur in Bayern?

Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für Eltern mit Kleinkindern gekippt. Doch in Bayern gibt es das Betreuungsgeld weiterhin – als Landeszuschuss.

Das 2013 eingeführte Betreuungsgeld von 150 Euro monatlich für Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen, war im Juli diesen Jahres vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Der Grund: Der Bund sei hierfür nicht zuständig.

 

Die bayrische Lösung: Die Bundesleistung wird durch eine Landesleistung ersetzt. Nach Angaben der bayrischen Staatskanzlei würden 73 Prozent der Eltern von Kleinkindern das Betreuungsgeld bereits in Anspruch nehmen.