Betreuungsgeld nur in Bayern?
Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für Eltern mit Kleinkindern gekippt. Doch in Bayern gibt es das Betreuungsgeld weiterhin – als Landeszuschuss.
Das 2013 eingeführte Betreuungsgeld von 150 Euro monatlich für Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen, war im Juli diesen Jahres vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Der Grund: Der Bund sei hierfür nicht zuständig.
Die bayrische Lösung: Die Bundesleistung wird durch eine Landesleistung ersetzt. Nach Angaben der bayrischen Staatskanzlei würden 73 Prozent der Eltern von Kleinkindern das Betreuungsgeld bereits in Anspruch nehmen.
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