An die Fraktionsmitglieder der CDU/ CSU
Ihre Partei hatte sich mit der SPD auf die Wahl der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf als Bundesverfassungsrichterin geeinigt. Mit Brosius-Gersdorf würde eine radikale Lebensschutzgegnerin und Verfechterin einer selektiven Menschenwürde ins höchste Richteramt gelangen. Setzen Sie alles daran zu verhindern, daß Brosius-Gersdorf in das Bundesverfassungsgericht kommt und blockieren Sie für heute und in Zukunft, daß aktivistische Richter mit extremer linker Schlagseite überhaupt als Kandidaten in die engere Auswahl gezogen werden. Das Bundesverfassungsgericht muss überparteiisch und neutral bleiben. Sie sind als Abgeordneter des Bundestags mitverantwortlich, daß das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte der Bürger gegen jede Form politischer Eingriffe schützt.
Hintergrund
Der Vorschlag, die Staatsrechtlerin Prof. Dr. Susanne Brosius-Gersdorf als Nachfolgerin von Susanne Baer im Bundesverfassungsgericht zu ernennen, wirft ernsthafte Fragen zur Ausrichtung der höchsten deutschen Gerichtsbarkeit auf. Insbesondere Brosius-Gersdorfs öffentliche Positionen, etwa ihre Forderung nach einer vollständigen Legalisierung von Abtreibungen bis zur Geburt, verdienen eine kritische Betrachtung.
Brosius-Gersdorfs Haltung zur Abtreibung steht in einem Spannungsverhältnis zum verfassungsrechtlich verankerten Schutz des menschlichen Lebens gemäß Art. 2 Abs. 2 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Abtreibungsurteilen (1975 und 1993) wiederholt betont, dass der Staat verpflichtet ist, das ungeborene Leben zu schützen, wobei dieser Schutz mit der Dauer der Schwangerschaft zunimmt. Eine vollständige Freigabe von Abtreibungen bis zur Geburt, wie von Brosius-Gersdorf gefordert, würde diese Rechtsprechung fundamental in Frage stellen. Kritiker könnten argumentieren, dass eine solche Position die Balance zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Selbstbestimmung der Frau einseitig zugunsten letzterer auflöst, ohne die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates ausreichend zu berücksichtigen. Eine Verfassungsrichterin ist gehalten, das Grundgesetz in seiner historischen und systematischen Tiefenschärfe auszulegen, statt es als Plattform für persönliche ethische Überzeugungen zu nutzen. Brosius-Gersdorfs öffentliche Äußerungen lassen vermuten, daß die SPD ihr Vorschlagsrecht mißbraucht, um einen linksaktvistischen Umbau des höchsten Gerichts vorzunehmen.