Merkel-Regierung beschließt Zugriff auf private Computer und Handys

Die Gesinnungspolizei nach Vorbild George Orwells in seinem Roman »1984« ist in Deutschland Realität. Gestern nachmittag beschloss die Merkel-Regierung, Staatstrojaner einzusetzen: ein Spionageprogramm, dass gegen private Computer und Smartphones eingesetzt wird.

Aufgrund der Erfahrungen, die Merkel und Konsorten mit dem Maasschen Überwachungsgesetz, auch Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) genannt, im Vorlauf zur angedachten Abstimmung im Bundestag gemacht haben, hat man dem Staatstrojaner quasi durch die Hintertür den Bundestag passieren lassen. Gestern nachmittag, getarnt mit dem alles- und nichtssagenden Namen »Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens«, wurde die rechtliche Grundlage dazu geschaffen, dass demnächst die Gesinnungspolizei sowohl Zugriff auf die privaten Computer haben darf wie auch in WhatsApp-Nachrichten auf den Smartphones rumschnüffeln darf.

Besonders bemerkenswert neben diesem erneuten Verstoß der Merkel-Regierung gegen grundlegende Freiheitsrechte ist darüber hinaus das Zustandekommen dieser umfangreichen Erweiterung. Zunächst ging es in der ursprünglichen Gesetzesvorlage einzig und allein darum, ob und wie die Entzug einer Fahrerlaubnis bei Straftaten ermöglicht werden soll, die gar nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Das war der Originalansatz dieses Gesetzes. Dann aber kam die Merkel-Regierung auf die glorreiche Idee, den Trojaner als Trojaner in der Gesetzeserweiterung zu verstecken.

Wie erhofft ging diese Sauerei an der Öffentlichkeit weitestgehend vorbei; selbst die Bundesdatenschutzbeauftragte wurde erst durch Dritte auf diesen fast schon als Betrug zu bezeichnenden Akt hingewiesen. Ihr halbherziges Veto wurde von der Demokratur aus Union und SPD bestmöglich ignoriert, der geänderte Gesetzesvorschlag kam zur Abstimmung und passierte lässig den Bundestag. Eine weitere Stufe zum totalen Überwachungsstaat wurde genommen. 

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf freiewelt.net