Man muss schon völlig taub und blind sein

Durch den neuen Rundfunkbeitrag sind die Hürden, sich wegen Seh- und Hörbehinderung befreien zu lassen, erschwert worden.

Schlecht zu sehen und zu hören sind keine Gründe, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Wer schlecht sieht, kann ja Fernsehen hören. Wer schlecht hört, kann die Bilder sehen und gegebenenfalls auf die wenigen Sendungen zugreifen, die mit Gebärdensprache aufgearbeitet sind. Man muss schon taubblind sein und entsprechende Behindertenausweise vorzeigen können oder auf Blindenhilfe angewiesen sein, um sich befreien lassen zu können. Den Sozialverbänden gefällt das gar nicht.

Für den Entscheid benötigt wird laut Eigenauskunft des ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice eine "ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen BI (blind) und GI (gehörlos) oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen BI oder GI zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die je andere Behinderung oder eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung."

Wenn alte Menschen sich aufgrund ihrer verminderten Seh- und Hörfähigkeit gegen den Konsum von Radio und Fernsehen entscheiden, ficht das die Rundfunkbeitragspflicht nicht an. Am Ende zählt für die Behörde nur die eventuelle, d.h. theoretische Möglichkeit, dass der Rundfunk empfangen werden könnte. Was in der Realität passiert, interessiert nicht.