Ist Abtreibung ein Menschenrecht?

Eine Gruppe um den sozialistischen Abgeordneten Marc Tarabella will erneut Abtreibung als grundlegendes Menschenrecht aufstellen, verklausuliert als "sexuelle und reproduktive Gesundheit".

Das ist abermals ein Angriff auf den Rechtsschutz von Leben und Familie durch eine Gruppe von Europa-Parlamentariern, versteckt im "Zustandsbericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union" des Belgiers Tarabella. Die Forderung war bereits Gegenstand des „Estrela-Berichts“, der im Plenum abgelehnt wurde. Dies ist ein wiederholter Versuch, einen bereits abgelehnten Bericht erneut durch den politischen Zustimmungsprozess zu schleusen.

Hatte der Estrela-Bericht ganz explizit zum Ziel gehabt, ein europaweites "Recht auf Abtreibung" zu begründen, so streift der Tarabella-Bericht viele Bereiche, in denen Frauen benachteiligt seien. In einem Absatz heißt es, "dass Frauen insbesondere durch den einfachen Zugang zu Empfängnisverhütung und Abtreibung die Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte haben müssen". An anderer Stelle, "dass traditionelle Geschlechterrollen (…) nach wie vor großen Einfluss auf die Aufteilung der Aufgaben zwischen Frauen und Männern im Haushalt, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft im Allgemeinen haben, dass dadurch (…) die persönliche und berufliche Entfaltung von Frauen eingeschränkt werden und sie deshalb nicht ihr gesamtes Potenzial als Menschen und als Wirtschaftsbeteiligte ausschöpfen können". Es wird also suggeriert, die Entfaltung der Frau als Mensch sei einzig dann ermöglicht, wenn sie der Wirtschaft als Arbeitskraft zur Verfügung steht. Dies ist eine ganz offensive Umerziehung der Gesellschaft.

Der neue Bericht wurde abermals im Frauenausschuss vorbereitet. Dessen Mitglieder missachten die Entscheidung des Parlaments vom 10. Dezember 2013. Damals beschied das EU-Parlament, dass die "Rechte über sexuelle und reproduktive Gesundheit" einzig und allein Sache der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sind. Es ist also unmissverständlich: Themen wie Abtreibung gehören nicht zu den Kompetenzen der EU. Die EU hat hier keinerlei Mitspracherechte!

Dennoch passierte der Tarabella-Bericht den Frauenausschuss am 20. Januar 2015 dank einer grün/links/liberal/sozialistische Allianz. Um diese unverhohlene Missachtung der gerade einmal 14 Monate alten Parlamentsentscheidung zu dokumentieren, forderten einige Abgeordnete um Beatrix von Storch (AfD) eine namentliche Abstimmung über den Tarabella-Bericht im Ausschuss.

Deshalb ist es dringend geboten, dem Entschluss des EU-Parlaments vom 10. Dezember 2013 Nachdruck zu verleihen, bevor der Tarabella-Bericht am 9. März im Plenum des Europaparlaments zunächst debattiert und anschließend darüber abgestimmt wird.

Erneut müssen die Bürger der EU das Subsidiaritätsprinzip verteidigen und den Kurs des neu gewählten EU-Parlamentes korrigieren, bevor dieses ein europaweites "Recht auf Abtreibung" einführt und eine Umerziehung der Gesellschaft forciert.